Month: May 2011

  • Vermittlungsleistung durch den Ombudsmann

    Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, der hat das Privileg, bei Problemen mit der Versicherung einen Ombudsmann beauftragen zu können. Konkret bedeutet das, dass der Ombudsmann sozusagen als außergerichtlicher Schlichter fungiert. Er vermittelt zwischen den Parteien, also dem Versicherungsnehmer und der privaten Krankenversicherung. Verhandlungen mit Ärzten gehören jedoch nicht zum Einsatzgebietes des Ombudsmannes.