Vermittlungsleistung durch den Ombudsmann


vermittlung.jpg Wer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, der hat das Privileg, bei Problemen mit der Versicherung einen Ombudsmann beauftragen zu können.

Konkret bedeutet das, dass der Ombudsmann sozusagen als außergerichtlicher Schlichter fungiert. Er vermittelt zwischen den Parteien, also dem Versicherungsnehmer und der privaten Krankenversicherung. Verhandlungen mit Ärzten gehören jedoch nicht zum Einsatzgebietes des Ombudsmannes.

Bevor man jedoch den Ombudsmann kontaktiert, ist es erforderlich, eine direkte Schlichtung mit der Krankenversicherung versucht zu haben. Ein Scheitern eines solchen Versuches ist Voraussetzung für den Ombudsmann, tätig zu werden. Als Versicherungsnehmer muss man, um Anspruch auf die Leistung des Ombudsmannes zu haben, neben eben genannter voriger Kontaktaufnahme zur Versicherung, die Fristen einhalten. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist kostenlos. Allerdings kann es einige Wochen dauern, bis der Ombudsmann aktiv wird. Denn die Fälle werden in Folge der Dringlichkeit abgearbeitet.

Ombudsmänner bleiben drei Jahre im Amt und haben die Aufgabe, als unparteiische Schlichter zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung zu vermitteln. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen Personen, die dieses Amt inne haben, niemals als Berater im Bereich Versicherungen oder generell als Dienstleister im Gesundheitswesen tätig gewesen sein.

Wer also in irgendeiner Form Probleme mit seiner privaten Krankenversicherung hat und es nicht schafft, in Absprache mit der Versicherung eine zufriedenstellende Lösung zu finden, für den ist es sicherlich eine hervorragende Möglichkeit, sich vom Ombudsmann unterstützen zu lassen. Dies spart unter Umständen viel Geld, da durch diese Vorgehensweise viele Klagen vermieden werden können.